Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Taiji-Dao e.V. wurde am 28. August 2021 eine neue Beitragssatzung beschlossen. Diese erlaubt die Wahl zwischen folgenden Beitragsmodellen.
Mit Vereinsmitgliedschaft im Taiji-Dao e.V.:
Kursteilnehmende Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrags von 200 € pro Kalenderjahr. Dadurch besteht die Möglichkeit, im 1. und 2. Quartal eines Jahres an den Kursen des Vereins ohne zusätzliche Kursgebühren teilzunehmen.
Bei Teilnahme an weiteren Kursen im 3. und 4. Quartal wird pro Quartal eine Kursgebühr in Höhe von 75 € fällig. Bei zertifizierten Kursen (gekennzeichnet durch *) kann bei regelmäßiger Teilnahme eine Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.
Dieses Abonnement kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende (Ende September, Ende Dezember) gekündigt werden.
Ausführliche Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen finden Sie im Download-Beeich unter "Satzung und Beitragsordnung).
Ohne eine Mitgliedschaft im Taiji-Dao e.V.:
Durch Zahlung einer einmaligen Kursgebühr (s. Tabelle) können sie einen Kurs belegen. Eine
Teilnahme ist nur an dem jeweils gebuchten Kurs möglich.
Teilnehmer erhalten
eine Rechnung, die vor Kursbeginn beglichen werden muss!
Bei zertifizierten Kursen (gekennzeichnet durch *) kann bei regelmäßiger Teilnahme eine Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.
Je nach Quartal haben die Qigong- oder Taijiquan-Kurs 8 bis 10 Kurstermine.
Sie zahlen zu Kursbeginn eine Gebühr von: