Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Taiji-Dao e.V. wurde am 02. März 2024 eine neue Beitragssatzung beschlossen. Diese erlaubt die Wahl zwischen folgenden Beitragsmodellen.
Mit Kursteilnehmende Vereinsmitgliedschaft im Taiji-Dao e.V.:
Kursteilnehmende Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrags in Höhe von 200 € pro Kalenderjahr. Dadurch besteht die Möglichkeit, im 1. Halbjahr an allen Kursen des Vereins ohne zusätzliche Kursgebühren teilzunehmen.
Bei
Vereinseintritt im 2. Quartal beträgt der Mitgliedsbeitrag 125 € inkl. Kursteilnahme im 2. Quartal
Bei Vereinseintritt im 3. Quartal beträgt der
Mitgliedsbeitrag 25 € ohne Kursteilnahme (s.u.)
Vereinseintritt im 4. Quartal beträgt der Mitgliedsbeitrag 25
€ ohne Kursteilnahme (s.u.)
Bei Teilnahme an Kursen im 3. und 4. Quartal wird pro Quartal eine Kursgebühr in Höhe von 95 € fällig. Die Kursgebühr berechtigt Vereinsmitglieder weiterhin an allen Kursen des Vereins teilzunehmen. Bei zertifizierten Kursen (gekennzeichnet durch *) kann bei regelmäßiger Teilnahme eine Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen im 3. und 4. Quartal erfolgen.
Diese Kursteilnehmende Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende (Ende September, Ende Dezember) gekündigt werden.
Ausführliche Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen finden Sie im Download-Bereich unter "Satzung und Beitragsordnung".
Kursteilnehme ohne Vereinsmitgliedschaft im Taiji-Dao e.V.:
Durch Zahlung einer einmaligen Kursgebühr (s. Tabelle) können Sie an einem Kurs über 8 bis 12
Terminen teilnehmen. Eine Teilnahme ist nur an dem jeweils gebuchten Kurs möglich.
Teilnehmer/innen
erhalten eine Zahlungsaufforderung, die vor Kursbeginn beglichen werden muss!
Bei zertifizierten Kursen (gekennzeichnet durch *) kann bei regelmäßiger Teilnahme eine Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen im 1. bis 4. Quartal erfolgen.
Je nach Quartal beinhalten die Qigong- oder Taijiquan-Kurse 8 bis 12 Kurstermine.
Sie zahlen zu Kursbeginn eine Gebühr von: